Schlechtwetter

Was ist Schlechtwetterentschädigung?

  • deckt ein Sonderrisiko einzelner Branchen ab.
  • unmittelbare, direkt durch das Wetter verursachte Arbeitsausfälle.

Die Fortführung der Arbeit muss trotz genügenden Schutzvorkehrungen:

  • technisch unmöglich, wirtschaftlich unvertretbar, und
  • für den Arbeitnehmer unzumutbar sein.
  • Um den Arbeitsausfall anrechnen zu können, muss er mindestens einen halben oder ganzen Tag dauern. Einzelne Ausfallstunden können nicht berücksichtigt werden.

Nur indirekt auf das Wetter zurückzuführende Ausfälle wie Kundenausfälle oder Terminverzögerungen gelten nicht als wetterbedingte Arbeitsausfälle.

Arbeitsausfälle wegen wetterbedingter Kundenausfälle, z. B. bei Überschwemmungen, Lawinenniedergängen oder Schneemangel sind als Kurzarbeit anzumelden.


Vorteile und Zweck der Schlechtwetterentschädigung

  • Es werden somit Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze bleiben erhalten
  • Die vertraglichen Abmachungen mit den Mitarbeitern (gemäss Arbeitsrecht) bleiben auf jeden Fall aufrecht erhalten
  • Es entstehen keine Lücken bei den Sozialversicherungen
  • Die Firma erspart sich die Kosten der Personalfluktuation und behält eine intakte Mitarbeiterschaft (Know-how)

 

Im Merkblattt sind die einzelnen Begriffe erklärt.

Datei Sprache Beschreibung Dateigrösse
Schlechtwetter_d_06.pdf D Unia Merkblatt: Das Wichtigste über Schlechtwetterentschädigung 65 KB

Hier können Sie die Broschüren für Arbeitgeber und Kreisschreiben vom SECO herunterladen.