CEDAW-Konvention gegen die Diskriminierung der Frau

 

Trotz verschiedener Massnahmen und Anstrengungen auf dem Gebiet der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist diese in der Schweiz noch lange nicht erreicht. Die Diskriminierung von Frauen erstreckt sich über verschiedene Gebiete des Alltagslebens bis hin zu struktureller und gesetzlicher Diskriminierung. Daher ist die Thematisierung der Gleichberechtigung, wie auch die Sensibilisierung der Behörden, zuständigen Instanzen und der breiten Bevölkerung von zentraler Bedeutung.

 

Der Bundesrat hat Anfang April 2008 den dritten Schweizer Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) genehmigt.

 

Parallel dazu haben NGOs – unter anderem Gewerkschaften – einen Schattenbericht erstellt, welcher weiterhin bestehende Diskriminierungen in den Vordergrund rückt und das Ausmass des Handlungsbedarfes in Form von Empfehlungen aufzeigt.

 

Datei Sprache Beschreibung Dateigrösse
Schattenbericht_Zusfass_dt.doc D Zusammenfassung des NGO-Schattenberichts 73 KB
ZusammenfassungDritterBerichtSchattenbericht.doc D Zusammenfassung der Unia des dritten Berichts der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens (2008) 56 KB