Das Gleichstellungsgesetz
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Das am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz beinhaltet den Grundsatz, dass Arbeitnehmende aufgrund ihres Geschlechts weder indirekt noch direkt benachteiligt werden dürfen. Insbesondere der Zivilstand, die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, die Schwangerschaft dürfen keine Gründe für Diskriminierungen bilden. Dieses Diskriminierungsverbot bezieht sich vor allem auf die Anstellung, die Aufgabenteilung, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Entlöhnung, die Aus- und Weiterbildung sowie Beförderung und Entlassung. Das heisst zum Beispiel, dass es gesetzlich verboten ist, Arbeitnehmende aufgrund des Geschlechts unterschiedlich zu entlöhnen.
Das Gleichstellungsgesetz hält zudem fest, dass sexuelle Belästigung eine Diskriminierung darstellt und demzufolge auch gesetzlich verboten ist.
Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es, sich auf rechtlichem Weg gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren. Dabei herrscht während des gesamten Verfahrens ein spezieller Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft Unia steht ihren Mitgliedern bei Fragen gerne zur Verfügung und unterstützt und begleitet sie auf dem allfälligen rechtlichen Weg.
Nebst den Türen, welche das Gleichstellungsgesetz öffnet, müssen jedoch auch jene Probleme angesprochen werden, welche eine optimale Umsetzung des Gesetzes heute verhindern. So. liegt die Last, sich gegen Diskriminierungen zu wehren, zu sehr bei den Betroffenen, welche oft Angst negativen Konsequenzen haben, wenn sie sich gegen die Diskriminierungen wehren. Zudem ist das Gesetz selber sowohl bei Arbeitgebenden wie bei Arbeitnehmenden immer noch zu wenig bekannt, so dass es in vielen Fällen gar nicht angewendet wird. Des Weiteren fehlt vielmals der Zugang zu wichtigen Informationen (z.Bsp. Lohninformationen), so dass nicht effizient gegen Diskriminierungen vorgegangen werden kann.
Unter dem Strich schafft das Gleichstellungsgesetz die Grundlage, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen. Es ist jedoch noch ein langer Weg bis zur diskriminierungsfreien Arbeitswelt, die Unia ist an Ihrer Seite!
Weitere Infos:
- www.gleichstellungsgesetz.ch
- Evaluation des Gleichstellungsgesetzes (2006) (Eidg. Büro für Gleichstellung)

