Fachwörter kurz erklärt

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz legt den Prozentsatz fest, der bei der Umrechnung des Alterskapitals in eine jährliche Altersrente zur Anwendung kommt. Ursprünglich war er auf 7,2 Prozent festgelegt. Bei einem Altersguthaben von 300000 Franken ergab dies eine Jahresrente von 21600 Franken (7,2 Prozent von 300’000). Im Jahr 2003 beschloss das Parlament, den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent zu senken. Bevor dieser Beschluss vollständig umgesetzt ist, hat das Parlament nun im vergangenen Dezember eine weitere Senkung auf 6,4 Prozent ab dem Jahr 2015 beschlossen. Ab 2015 wird ein Kapital von 300000 nur noch eine Jahresrente von 19200 Franken abwerfen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Renten also im Vergleich zu heute um mehr als 10 Prozent gesenkt. Der Umwandlungssatz ist im Gesetz festgelegt. Gegen eine Gesetzesänderung ist ein Referendum möglich. Daher können wir diesen Rentenklau stoppen.

 

Mindestzinssatz

Der Mindestzinssatz bezeichnet den Prozentsatz, mit welchem das vorhandene Alters-guthaben jeweils verzinst werden muss. Bei tiefem Mindestzinssatz wächst das Altersguthaben weniger als bei hohem Zinssatz. Bis 2002 betrug der Mindestzinssatz 4 Prozent. Obwohl in den 90er Jahren wesentlich höhere Renditen erzielt wurden, wurde der Zins nicht erhöht. Als die Gewinne an den Börsen zurückgingen, handelte der Bundesrat aber sehr schnell und senkte den Mindestzinssatz in mehreren Schritten. Seit 2009 beträgt er nur noch 2 Prozent. Auch hier gilt: Je kleiner der Mindestzinssatz, umso weniger wächst das Alterskapitel und entsprechend kleiner ist auch die Rente. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt, gegen die Senkung des Mindestzinssatzes ist daher kein Referendum möglich.

 

Organisation der Pensionskassen

Die Pensionskassen sind als Stiftungen oder Genossenschaften organisiert. Rund die Hälfte der 3,5 Millionen Arbeitnehmende, welche dem Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt sind, sind bei unabhängigen Pensionskassen versichert. Diese organisieren die berufliche Vorsorge selber und decken ganz oder teilweise auch die Risiken wie Invalidität ab. Rund 1,8 Millionen Arbeitnehmende sind bei der beruflichen Vorsorge Versicherungsgesellschaften angeschlossen. Die Versicherungsgesellschaften verwalten aber nur rund ein Fünftel (120 Milliarden Franken) der gesamten Vermögen (rund 600 Milliarden) der beruflichen Vorsorge. Wenn eigenständige Pensionskassen einen Gewinn erwirtschaften, dann kommt dieser vollumfänglich den Versicherten zu Gute.  

 

Rolle der Versicherungsgesellschaft

Für die Versicherungsgesellschaften ist die Berufliche Vorsorge ein Geschäft. Sie können von Pensionskassen sämtliche Aufgaben übernehmen: Sie kassieren die Sparbeiträge ein, bezahlen die Renten, übernehmen das Invaliditätsrisiko... Für diese Leistungen lassen sich die Versicherungsgesellschaften bezahlen – und zwar fürstlich. Die Folge: Ein guter Teil des Gewinns, das mit dem Geld der Arbeitnehmenden erwirtschaftet wird, kommt nicht den Versicherten zu Gute, sondern wird von der Versicherungsgesellschaft in die eigene Tasche gesteckt. Davon profitieren unter anderem die Aktionärinnen und Aktionäre der Versicherungsgesellschaften.

 
Search
Unia Region
Plakat d 09